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30.07.2021 Rechtssicherheit in der Tempo-30-Zone

Oberer Notgottesweg - noch ohne Zonenschild

Es sind in Bretzenheim, ausgenommen von B48 und K49, in den Wohngebieten Tempo-30-Zonen eingerichtet. Eine Tempo-30-Zone hat per Definition ein Beginn und ein Ende. In der Regel befinden sich beide Zeichen auf Vor- und Rückseite eines Schildes. Wenn beispielsweise die Tempo-30-Zone verlassen und in landwirtschaftlich genutzte Bereiche eingefahren wird, muss ein Zonenendezeichen (Zeichen 274.2) vorhanden sein. Und umgekehrt, wenn aus einem landwirtschaftlichen Bereich in eine Zone eingefahren wird, muss das Zonenbeginnzeichen (Zeichen 274.1) vorhanden sein. Dies ist jedoch nicht flächendeckend umgesetzt, eine Rechtssicherheit nach unserer Auffassung nicht gegeben. Im Eremitageweg fehlt in Richtung Wohnsitzlosenhilfe das Zonenendezeichen. Das fehlende Schild ist hier noch nicht so tragisch. Hingegen tragischer ist das fehlende Schild im Notgotteweg. Im oberen Notgottesweg fehlt sowohl 274.1 als auch 274.2. In die Wohnbebauung einfahrende Verkehrsteilnehmer werden durch KEIN Verkehrszeichen „gebremst“ und dürfen rechtssicher mit 100 km/h in den Ort einfahren. Hier muss zum Schutz der Anwohner ein Zonenschild aufgestellt werden. Wir bleiben dran.