Auf dem Bürgersteig entlang der Einkaufsmärkte befindet sich ein kombinierter Fuß- und Radweg (Zweirichtungsradweg). Ein Radfahrer ist verpflichtet, diesen Radweg zu benutzen, egal in welche Richtung er fährt. Doch kurz vor der Einmündung Winzenheimer wird die Benutzungspflicht in beiden Richtungen für Radfahrer mit einem Radwegendeschild aufgehoben. Das bedeutet, der Radfahrer genießt beim Weiterfahren und Überqueren der Winzenheimer keinen Schutz mehr. Er hat keinen Vorrang vor Abbiegern in die Winzenheimer Str. oder aus der Winzenheimer ausfahrender Fahrzeuge. Für die FWL ist ein Ausbremsen des Radverkehrs heute unzeitgemäß und hat gefordert, mit einer Furtmarkierung den Radweg über die Einmündung der Winzenheimer fortzuführen. Wir bleiben dran.