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17.04.2018 Ehrenamt wird mit hohen Gebühren belastet

Wir - die FWL Bretzenheim - sind ein eingetragener, gemeinnütziger kleiner Verein mit aktuell 19 Mitgliedern. Das Ziel unserer Arbeit ist, uns im Gemeinwesen unserer Ortsgemeinde Bretzenheim einzubringen und die örtliche Kommunalpolitik aktiv mitzugestalten. Unser Verein finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Geldspenden unserer Mitglieder. Um einen eingetragenen Verein ordnungsgemäß zu führen, bedarf es eines Vorstandes und hier im Besonderen eines geschäftsführenden Vorstands - bestehend aus dem/der Vorsitzenden, einem/r stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und einem Geschäftsführer/in. Der geschäftsführende Vorstand haftet für den Verein und wird dann auch beim Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen. Jede Änderung beim geschäftsführenden Vorstand muss beim Amtsgericht angezeigt werden. Dort erfolgt die Berichtigung im Vereinsregister. Soweit zur Vorgeschichte!

Im vergangenen Jahr ist unsere bisherige 2. Vorsitzende Nicole Budde familiär bedingt aus Bretzenheim verzogen. Die Position des 2. Vorsitzenden war seitdem vakant. In der jüngsten Mitgliederversammlung wurde dann unser Mitglied Michael Kreuzer in Nachfolge für Nicole Budde zum neuen 2. Vorsitzenden unserer FWL Bretzenheim gewählt. Dies musste nun dem Amtsgericht Bad Kreuznach zwecks Änderung im Vereinsregister mitgeteilt werden. Hierzu gibt es einen vorgegebenen Vordruck, der ausgefüllt von mir - dem 1. Vorsitzenden - und dem neugewählten 2. Vorsitzenden - Michael Kreuzer - unterzeichnet werden musste. Diese geleisteten Unterschriften müssen aber vor einer Einreichung beim Amtsgericht öffentlich beglaubigt werden. Eine Stelle, wo man so etwas öffentlich beglaubigen kann, ist unser Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann, dessen Sprechstunde Michael Kreuzer und ich montags abends aufsuchten. Vor seinen Augen haben wir unsere Unterschriften geleistet, die er sodann beglaubigte. Und jetzt kommt der erste Hammer: Für diese „Dienstleistung“ kassierte der Ortsbürgermeister 15,00 € Verwaltungsgebühr! Das beglaubigte Dokument wurde dann dem Amtsgericht Bad Kreuznach zwecks Änderung im Vereinsregister vorgelegt. Es folgt wenig später der zweite Hammer: Wir bekamen eine schriftliche Mitteilung über die vollzogene Änderung im Vereinsregister verbunden mit einer Kostenrechnung über eine Verwaltungsgebühr von 50,00 €. Dies hat uns sprachlos gemacht. Man fragt sich, für wen engagieren wir uns als Wählergruppe auf der untersten Ebene? Wir engagieren uns für unser Gemeinwesen, wir engagieren uns für unseren Staat. Und dieser Staat „zockt“ uns als kleinen gemeinnützigen Verein dann mit Gebühren ab. 65,00 € bei einem Vorstandswechsel! Unser Staat sollte froh sein, dass sich überhaupt noch Menschen bereitfinden, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Wir fühlen uns ehrlich gesagt momentan schon stark gefrustet.“ Das ist kein Vorwurf an unseren Ortsbürgermeister Gleichmann und das Amtsgericht Bad Kreuznach. Von ihnen wurden gesetzlich geregelte Gebühren erhoben. Wir sehen es vielmehr als Appell an unsere Politik, das Landesgesetz dahingehend zu ändern, dass gemeinnützige Vereine von solchen Gebühren zukünftig befreit werden.

Wolfgang Zimmer

1. Vorsitzender FWL