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29.11.2019 Abkürzungen bei der Ratsarbeit

Abkürzungen sind hilfreich und notwendig. Wurden doch bereits in der Antike solche verwendet. Bei NATO oder EU fragt heute keiner mehr nach der Langbezeichnung. Wenn sie sich auf ein bestimmtes Umfeld beziehen, werden sie nicht nur in der Schriftsprache verwendet, sondern auch in der Umgangssprache. Manchmal ist eine Doppelnutzung nicht zu vermeiden, hier muss dann der textliche Zusammenhang nachhelfen.

Obwohl uns der Kommunalbrevier mit einem Abkürzungsverzeichnis beglückt, so wird hier die Ortsebene doch etwas vernachlässigt. Ein erfahrener kommunalpolitischer Seminarleiter hat uns kürzlich diese Lücken gefüllt.

Hier der Gesamtüberblick der meistgebräuchlichen Abkürzungen - Vielschreiber werden dankbar sein:

ADD - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulaufsicht, Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaftsrecht)

Bm - Bürgermeister(in)

Beig. - Beigeordnete(r)

BPlE - Bebauungsplanentwurf

EW - Einwohner

FFH - Flora-Fauna-Habitat

GemO - Gemeindeordnung

GeschO - Geschäftsordnung

GR - Gemeinderat HS - Hauptsatzung

LBauO - Landesbauordnung

OBm - Ortsbürgermeister(in)

OG - Ortsgemeinde

OGR - Ortsgemeinderat

Rm - Ratsmitglied

SGD - Struktur- und Genehmigungsdirektion (Zuständig für uns ist die SGD Nord in Koblenz)

Vertr. - Vertreter(in)

VG - Verbandsgemeinde/Verwaltungsgericht

VGR - Verbandsgemeinderat

VGV - Verbandsgemeindeverwaltung

VV - Verwaltungsvorschrift