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16.06.2019 Wann nehmen neuer OB und Rat ihre Arbeit auf?

Im Augenblick befinden sich die Gemeindegremien in einer Art Schlafzustand: Der neue Ortsbürgermeister (OB) ist noch nicht inthronisiert und der scheidende OB hat seine Aufgaben noch nicht abgegeben. Die "Insignien" müssen erst noch übergeben werden. Das geschieht in der konstituierenden Sitzung mit den letzten Amtshandlungen des scheidenden OB und den ersten Amtshandlungen des neuen OB. Doch vor der konstituierenden Ratssitzung ist noch etwas Verwaltungsarbeit notwendig.

Nachdem die Fraktionen ihre Ratsmitglieder an die Verwaltung gemeldet haben, das ist zwischenzeitlich erfolgt, müssen die neuen Ratsmitglieder ihre Mitarbeit im Rat mit ihrer Unterschrift bekräftigen. Erst wenn alle Unterschriften vorliegen, sind die Voraussetzungen für das Versenden der Einladungen zur konstituierenden Sitzung erfüllt. Im Übrigen sollte diese binnen 4-Wochen-Frist nach der Wahl an die Mitglieder ergangen sein.

Die konstituierende Sitzung eröffnet der scheidende OB. Unter seiner Führung werden die ausscheidenden Ratsmitglieder verabschiedet und zugleich die neuen Ratsmitglieder verpflichtet. Im Anschluss ernennt er den neuen Ortsbürgermeister. Damit endet sein Ehrenamt als Bürgermeister. Die weiteren Punkte in dieser Sitzung - angefangen von möglichen Anpassungen der Hauptsatzung der Gemeinde, über die Wahl der Beigeordneten sowie der Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung - obliegen bereits dem neuen OB.

Ein Sitzungstermin steht bereits im Raum. Bei der Festlegung des Termins haben womöglich die Sommerferien eine Rolle gespielt - er ist auf den 14. August datiert. 

P. S. Die konstituierenden Sitzung steht ganz und ausschließlich im Zeichen der genannten Aufgaben. Erst in der darauffolgenden Sitzung wird die Gremienarbeit aufgenommen.